Auszug aus dem Bericht des Landesrechnungshofes
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b) Mängel in der Organisation
und Stellenausstattung des Studentenwerks
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Die Organisation des Studentenwerks
kann auf der Grundlage eines Strukturvorschlages des Rechnungshofs
erheblich gestrafft werden. Allein durch Wegfall von 60 Stellen
und Abwertung von drei Stellen können insgesamt
bis zu 6 Mio. DM Personalkosten jährlich eingespart werden.
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514
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Der Rechnungshof hat die Aufbauorganisation,
die Stellenausstattung und die Aufgabenverteilung des Studentenwerks
geprüft. Das Studentenwerk nimmt als Anstalt des öffentlichen
Rechts die Aufgaben der sozialen, gesundheitlichen, wirtschaftlichen
und kulturellen Betreuung der Studenten wahr. Es deckt seine Ausgaben
durch gesetzliche Zuschüsse und Zuwendungen, durch Entgelte
für seine Leistungen sowie von den Studenten zu zahlende Beiträge
und ist verpflichtet, einen Wirtschaftsplan aufzustellen. Organe
sind Vorstand und Verwaltungsrat. Die Senatsverwaltung für
Wissenschaft, Forschung und Kultur nimmt die Staatsaufsicht wahr.
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515
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Zum 1. Juli 1991 hat das Studentenwerk
bei der Zusammenführung mit den Hochschuleinrichtungen im Ostteil
Berlins 450 Beschäftigte übernommen und zwei zusätzliche
Abteilungen eingerichtet. Bei dieser Gelegenheit wurde eine Reihe
von bereits vorhandenen Arbeitsgebieten ohne das tariflich gebotene
Verfahren höher bewertet. Ebenso wie die übrige Berliner
Verwaltung war das Studentenwerk verpflichtet, die vorhandenen Aufgaben
kritisch zu überprüfen. Zu Beginn der Prüfung standen
dem Studentenwerk nach dem Wirtschaftsplan 1997 insgesamt 903
Stellen (und 31 Beschäftigungspositionen) zur Verfügung.
In den Folgejahren sind - auch wegen allgemeiner Einsparforderungen
- zahlreiche Stellen abgebaut worden. Die Ausstattung der Organisationseinheiten
soll sich nach dem Entwurf des Wirtschaftsplans 2000 auf insgesamt
802 Stellen (und 31,5 Beschäftigungspositionen) reduzieren:
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1997
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2000
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| Geschäftsführung |
12,50
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12,50
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| Abteilung I |
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| Finanz- und Rechnungswesen |
36,00
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19,50
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| Abteilung II |
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| Personal und Organisation |
32,25
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30,41
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| Abteilung III |
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| Speisebetriebe |
453,85
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406,03
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| Abteilung IV |
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| Ausbildungsförderung |
120,75
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110,25
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| Abteilung V |
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| Wohnwesen |
115,25
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105,50
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| Abteilung VI |
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| Betreuungsdienste |
73,50
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71,78
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| Abteilung VII |
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| Technik und Einkauf |
59,00
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46,00
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| Insgesamt |
903,10
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801,97
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Obwohl das Studentenwerk
von 1993 an Stellen eingespart hat, sind die Personalaufwendungen
weiter gestiegen, zwischen 1991 und 1997 von 38,6 Mio. DM auf 56,8 Mio.
DM. Erst 1998 setzte ein leichter Rückgang ein, der Entwurf
des Wirtschaftsplans 2000 weist noch 54,8 Mio. DM aus.
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516
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Der Geschäftsführer führt
die laufenden Geschäfte auf der Grundlage von Beschlüssen
des Vorstandes und des Verwaltungsrates und vertritt das Studentenwerk
nach außen. Die Stelle des Geschäftsführers, der
auf der Grundlage eines Dienstvertrages beschäftigt ist, wurde
mit dem Nachtragswirtschaftsplan 1991 von entsprechend BesGr. B
2 nach entsprechend BesGr. B 3 gehoben. Im
Frühjahr 1996 hat der Verwaltungsrat eine weitere
Hebung nach entsprechend BesGr. B 4 beschlossen und als Grund
die Höherbewertung der Stellen für Kanzler der Hochschulen
nach BesGr. B 4 genannt. Der Rechnungshof hält einen Vergleich
mit den Aufgaben der Kanzler der drei Universitäten nicht für
sachgerecht. Die Strukturen sind unterschiedlich, das Haushaltsvolumen
und die Stellenausstattung des Studentenwerks sind deutlich geringer.
Der Rechnungshof hat die Senatsverwaltung deshalb aufgefordert,
die Bewertung der Funktion für einen zukünftigen Geschäftsführer
auch unter Berücksichtigung des besonderen Vertragsverhältnisses
mit dem Ziel der Abwertung zu überprüfen.
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517
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Die Abteilung I "Finanz- und Rechnungswesen"
wurde während der Prüfung neu strukturiert. Anfang 1998
wurde die Mietenbuchhaltung mit 9,5 Stellen aus dem Rechnungswesen
ausgegliedert und in die Abteilung V "Wohnwesen" verlagert.
Der Abteilung standen danach noch folgende Stellen zur Verfügung:
| Leitung einschließlich Controller |
4
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| Rechnungswesen |
13
|
| Arbeitsvermittlung |
5
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| Insgesamt |
22 |
Der Rechnungshof hat vorgeschlagen, die
Arbeiten in der Abteilung besser zu verteilen und zwei Stellen einzusparen.
Nach Mitteilung des Studentenwerks über die Ausstattung sind
im Rechnungswesen inzwischen per saldo zwei Stellen entfallen. Die
Stelle des Controllers, VGr. II a/I b, wurde mit dem Wirtschaftsplan
1995 neu eingerichtet. Seine wesentliche Aufgabe bestand von Beginn
an darin, dem Geschäftsführer, der die Abteilung III in
Personalunion leitet, monatliche Controlling-Berichte sowie aufbereitete
Daten aus den Speisebetrieben zur Verfügung zu stellen. Für
andere Bereiche des Studentenwerks, z. B. die Abteilung "Wohnwesen",
werden noch keine kontinuierlichen Controllingaufgaben wahrgenommen,
Untersuchungen in anderen Abteilungen werden nur vereinzelt nach
entsprechenden Anfragen durchgeführt. Insgesamt beschränkt
sich das Controlling überwiegend auf eine bloße Zusammenstellung
verfügbarer Daten und auf gelegentliche Vorschläge für
Verfahrensverbesserungen. Der Rechnungshof hält es für
notwendig, das Controlling als Führungsunterstützungs-
und Steuerungsinstrument zu stärken.
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519
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Rund die Hälfte des Personals ist
in der Abteilung III "Speisebetriebe" mit ihren 12 Mensen,
34 Cafeterien, drei Hochschulrestaurants sowie einer Milch- und
einer Espressobar beschäftigt. Die Frage, ob der Betrieb einzelner
Einrichtungen überhaupt wirtschaftlich vertretbar ist oder
ob eine Fremdvergabe von Leistungen wirtschaftlicher wäre,
wurde vom Studentenwerk bisher nicht geprüft. Der Rechnungshof
hat die Stellenausstattung der Verpflegungseinrichtungen nicht im
Einzelnen untersucht, sondern sich auf Einzelfragen der Organisation,
der Leitung und betriebswirtschaftliche Problemfelder konzentriert.
Der Stellenplan 1998 weist 435 Stellen aus. Bei der Übernahme
der Einrichtungen aus dem Ostteil wurde die Abteilung in vier regionale
Bereiche und einen zentralen Lebensmitteleinkauf strukturiert. Die
Stelle des Bereichsleiters West, zugleich stellvertretender Abteilungsleiter,
ist 1997 nach dessen Ausscheiden entfallen. Die Verpflegungseinrichtungen
dieser Region wurden auf die verbleibenden drei Bereiche aufgeteilt.
Seit 1994 nimmt der Geschäftsführer auch die Funktion
des Abteilungsleiters wahr, nachdem dieser ausgeschieden war. Soweit
das Studentenwerk bei einer Prüfung der Privatisierung zu dem
Ergebnis kommt, dass keine wesentliche Reduzierung der Stellen möglich
ist, hielte es der Rechnungshof für zweckmäßig,
die Stelle des Abteilungsleiters künftig wieder zu besetzen.
Zugleich sollten die 1991 entstandenen erweiterten regionalen Organisationsstrukturen
wieder in einem Bereich zusammengefasst werden. Der verbleibende
Bereichsleiter sollte die Aufgaben des stellvertretenden Abteilungsleiters
wahrnehmen. Damit können zwei Stellen für Bereichsleiter
der VGr. IV a/III entfallen.
Außerdem muss das Arbeitsgebiet Lebensmitteleinkauf, das 1991
tarifwidrig (T 515) um drei Vergütungsgruppen angehoben
wurde, wieder abgewertet werden. Das Studentenwerk hat sich dafür
ausgesprochen, die vorhandenen regionalen Strukturen beizubehalten,
weil die Leitungsspannen sonst zu groß werden würden.
Die Bereichsleiter hätten Anleitungsfunktionen für die
kleineren Einrichtungen, die sich organisatorisch nicht ausgleichen
ließen, weil an der Basis geeignetes qualifiziertes Personal
fehlen würde. Der Rechnungshof hält es angesichts des
vorhandenen, qualifizierten Personals organisatorisch für vertretbar,
wenn es auch für Leitungsfunktionen über den bisherigen
Verantwortungsbereich hinaus eingesetzt wird. Das Studentenwerk
hat zugesagt, für die Bewertung des Arbeitsgebietes Lebensmitteleinkauf
eine Beschreibung des Aufgabenkreises zu erstellen.
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521
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Als produzierender Bereich muss die Abteilung
"Speisebetriebe" in besonderer
Weise nach betriebswirtschaftlichen Regeln handeln. Das Studentenwerk
nutzt die durch das Controlling
bisher ermittelten Daten und Kennzahlen noch zu wenig für einen
wirtschaftlichen Einsatz der personellen wie auch der finanziellen
Ressourcen. Wegen der fehlenden
Kostenträgerrechnung können
wichtige Kennzahlen zurzeit noch nicht ermittelt werden. Das
führt z. B. zu einer unabgesicherten Preiskalkulation beim
Mensaessen, sodass der Kostendeckungsgrad und der Anteil des Zuschusses
pro Essen nicht nachweisbar sind.
Da in allen Speisebetrieben Defizite entstehen, die pauschal mit
dem Zuschuss des Landes gedeckt werden, ist mangels Kostenträgerrechnung
nicht auszuschließen, dass das Studentenwerk Mensaessen auch
für nichtstudentische Kunden subventioniert. Der Rechnungshof
hat für die Anwendung betriebswirtschaftlicher Kennzahlen in
dieser Abteilung Vorschläge erarbeitet, damit auf dieser Grundlage
der Stellen- und Mittelbedarf auf das unbedingt notwendige Maß
reduziert wird.
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523
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In der Abteilung V "Wohnwesen"
standen Anfang 1998 für die Aufgaben studentischen Wohnens
118 Stellen und vier befristete Beschäftigungspositionen zur
Verfügung, die sich auf folgende Organisationseinheiten verteilten:
| Leitung |
3
|
| Wohnwesen A |
52
|
| Wohnwesen B |
55
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| Zentrale Aufgaben |
3
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Internationales
studentisches
Begegnungszentrum |
1,5
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| zuzüglich Reiniger
mit kw-Vermerken |
7,5
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| Insgesamt |
122
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(einschließlich
4 Beschäftigungspositionen)
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Bis Ende 1997 waren 22 kleinere Wohnheimverwaltungen
auf drei Bereiche aufgeteilt, daneben gab es die "Zentralen
Aufgaben", "Gemeinsame Wohnheimangelegenheiten" und
das "Internationale studentische Begegnungszentrum". Anfang
1998 hat das Studentenwerk sechs Verwaltungszentren gebildet - einschließlich
der Mietenbuchhaltung aus dem Rechnungswesen (T 517) - und diese
auf zwei Bereiche Wohnwesen aufgeteilt. Die "Zentralen Aufgaben"
und "Gemeinsamen Wohnheimangelegenheiten" hat es zusammengefasst
und als Gruppe "Sonderdienste" mit vier Stellen in einen
dieser Bereiche integriert. Der Rechnungshof hält für
die "Sonderdienste" nach seiner Prüfung zwei Stellen
für ausreichend. Für die Verwaltung und handwerkliche
Betreuung von 14 800 Plätzen in 44 Wohnheimen standen
in den Verwaltungszentren 44,25 Angestellte, 35,6 Betriebshandwerker,
13 Hausmeister und drei Haus- und Hofarbeiter zur Verfügung.
Mit der Neuorganisation der Wohnheimverwaltungen wurden vorhandene
Einsparpotenziale nicht vollständig genutzt. Die sechs Verwaltungszentren
müssen nicht auf zwei Bereiche aufgeteilt, sondern können
dem Abteilungsleiter direkt unterstellt werden, sofern dieser nicht
länger mit der Erarbeitung von IT-Program-men belastet wird.
Die Aufgabenverteilung und -wahrnehmung bei den Leitungskräften
der Abteilung V muss überprüft und gestrafft werden. Dienstkräfte
in der Wohnheimverwaltung verwalten im Durchschnitt 334 Plätze,
damit sind sie nicht ausgelastet. Der Rechnungshof hat das Studentenwerk
aufgefordert, das Leistungsmaß zu erhöhen und weitere
Verwaltungskräfte einzusparen. Nach einem internen Richtwert
des Studentenwerks ist für etwa 500 Wohnheimplätze der
Einsatz eines Betriebshandwerkers notwendig. Auf dieser Basis hat
der Rechnungshof einen Bedarf von 29,5 Betriebshandwerkern festgestellt
und eine Anpassung der Stellenausstattung gefordert. Durch die vorgeschlagene
organisatorische Straffung und eine sachgerechte Aufgabenverteilung
können in der Abteilung zunächst zwölf Stellen eingespart
werden. Außerdem ist der Abbau von Wohnheimplätzen noch
nicht beendet. Der Rechnungshof erwartet, dass das Studentenwerk
die Stellenausstattung wegen rückläufiger Aufgaben zeitnah
weiter verringert. Das Studentenwerk hat mitgeteilt, dass in der
Abteilung "Wohnwe-sen" 17 Stellen/Beschäftigungspositionen
eingespart werden können, davon zehn für Lohnempfänger.
Der Forderung des Rechnungshofs, die beiden Stellen für Bereichsleiter
einzusparen, will es nicht folgen. Der Bedarf für diese Funktionen
besteht aber nur weiter, weil der Abteilungsleiter auch künftig
im hohen Maße durch die Arbeit an IT-Programmvorgaben in Anspruch
genommen ist und sich nicht ausreichend seinen eigentlichen Leitungsaufgaben
widmen kann. In diesem Zusammenhang ist unverständlich, dass
das Studentenwerk die Arbeiten am Programmsystem noch immer als
"Übergangszeit" ansieht, obwohl der Hauptbestandteil
dieses Programms - mit den entsprechenden Vorlaufzeiten - bereits
zur Zeit der Prüfung 1998 eingeführt worden war. Das Ende
dieser Entwicklung lässt das Studentenwerk offen. In den angebotenen
Einsparungen sind fünf Stellen in den Wohnheimverwaltungen
enthalten, von denen bereits 1998 für zwei vorgesehen war,
dass sie entfallen sollten. Dies reicht nach Auffassung des Rechnungshofs
nicht aus. Wegen des allgemeinen Aufgabenrückgangs - seit der
Prüfung sind mehr als 3000 Plätze abgebaut worden - müssen
mindestens weitere vier Stellen eingespart werden.
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Nach der Vereinigung der Stadt hatte
der Senat ein 400-Millionen-Programm beschlossen, mit dem innerhalb
von zehn Jahren neben dem Neubau einiger Einrichtungen die im Ostteil
der Stadt übernommenen Wohnheime saniert werden sollten. Das
Studentenwerk hat 1993 in der Abteilung "Wohnwesen" eine
Arbeitsgruppe für die Bauplanung und Projektsteuerung dieses
Programms eingerichtet, die mit den damals zuständigen Senatsverwaltungen
für Wissenschaft und Forschung sowie für Bau- und Wohnungswesen
zusammenarbeiten sollte. Die für Wissenschaft zuständige
Senatsverwaltung hatte zunächst, ohne sich Aufschluss über
die konkret wahrzunehmenden Aufgaben zu verschaffen und ohne Beschreibungen
der Aufgabenkreise, drei Stellen bewilligt. Im Jahre 1998 war das
Sonderbauprogramm etwa zur Hälfte umgesetzt. Für die Planung,
Vorbereitung und Durchführung der Projekte werden vom Studentenwerk
zudem Architektenbüros beauftragt. Die zusätzliche Arbeitsgruppe
für das Projektmanagement war nicht erforderlich, zumal bei
Beginn ihrer Arbeit 1993 ein Teil der Sanierungsmaßnahmen
bereits abgeschlossen oder weitgehend vorbereitet war. Wegen der
angespannten Finanzlage des Landes Berlin ist die Realisierung der
noch offenen vier Sanierungsprojekte gefährdet. Der Rechnungshof
hat das Studentenwerk aufgefordert, die Projektgruppe sofort aufzulösen,
die drei Stellen mit Wegfallvermerken zu versehen und die Kräfte
bis zum Wirksamwerden der Wegfallvermerke zur Unterstützung
in der Abteilung VII einzusetzen. Das Studentenwerk hat bestätigt,
dass die Arbeitsgebiete nicht auf Dauer angelegt sind und setzt
die Angestellten jetzt in der Abteilung VII für Aufgaben der
Bauunterhaltung ein. Über den Wegfall will es erst später
entscheiden.
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c) Fragwürdige Entscheidungspraxis
und Überzahlungen im Personalbereich beim Studentenwerk
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Das Studentenwerk ist der Verpflichtung,
die Aufgabengebiete seiner Mitarbeiter ordnungsgemäß
zu bewerten und ihre Arbeitsverhältnisse
nach den für den öffentlichen Dienst geltenden Bestimmungen
zu regeln, nicht immer nachgekommen. Die Bearbeitungsmängel
sollten umgehend beseitigt werden. Rechtlich unzulässige Sonderwege
der Geschäftsführung müssen ein Ende haben. Die Senatsverwaltung
für Wissenschaft, Forschung und Kultur muss im Rahmen der Aufsicht
tätig werden.
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541
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Der Rechnungshof hat die Senatsverwaltung
für Wissenschaft, Forschung und Kultur gebeten, im Wege der
Aufsicht (vgl. § 2 Abs. 2 StudWG, § 28 Abs. 3 AZG)
dafür zu sor-gen, dass die Beanstandungen umgehend ausgeräumt
werden. Die Senatsverwaltung hat stärker als bisher darauf
hinzuwirken, dass die vom Rechnungshof immer wieder festgestellten
Sonderwege und Alleingänge der Geschäftsführung ein
Ende haben und die zutage getretenen Bearbeitungsmängel beseitigt
werden. Die aufgetretenen arbeitsrechtlichen Probleme müssen
in enger Abstimmung mit der Aufsichtsbehörde und den zuständigen
Arbeitgeberverbänden gelöst werden. Die Senatsverwaltung
hat den Geschäftsführer anzuweisen, Maßnahmen zur
Gewährung über- oder außertariflicher Leistungen
und sonstige Abweichungen vom Tarifrecht künftig erst dann
zu vollziehen, wenn ihre Zulässigkeit arbeitsrechtlich abschließend
geklärt ist und der Verwaltungsrat zugestimmt hat. Eine abschließende
Stellungnahme der Senatsverwaltung steht noch aus.
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