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Im einzelnen sieht der Referentenentwurf vor:
- Abschaffung
des Vorstands, verkauft als Verschlankung der Gremienstruktur;
- Stimmenmehrheit
der Nicht-Studierenden;
- Keine
Berücksichtigung der Hochschulen ohne Stimmrecht / Wegfall der VertreterInnen
mit beratender Stimme;
- Elitäres
Benennungsverfahren statt demokratischem Wahlverfahren;
- Amtszeit:
Diskriminierung der Studierenden durch privilegierende längere Amtszeit
der Nicht-Studierenden;
- Kein
Vorschlagsrecht der Studierenden – weder bei der Benennung der Experten
noch bei den Vertretern der Hochschulleitungen;
- Kein Vorschlagsrecht der
Studierenden - weder bei der Benennung der Experten noch bei den Vertretern
der Hochschulleitungen;
- Keine verbindliche Regelung
zur Öffentlichkeit der Sitzungen;
- Geschäftsführung
als neues Organ mit mehreren (privatrechtlichen?) Dienstverträgen;
- Kein Stimmrecht für
Personalrat / Beschäftigtenvertreter;
- Privatisierungsklausel;
- Externe Experten mit vollem
Stimmrecht, die faktisch von der Geschäftsführung benannt
werden.
Aufschlußreich ist vor allem das, was der Referentenentwurf
vorsätzlich ausklammert bzw nicht regelt („Unterlassungssünden“). So
finden sich im Referentenentwurf:
- Keine
Angaben über das Organ der Geschäftsführung (Zusammensetzung, Aufgaben,
Kosten);
- Keine näheren Angaben
zur Privatisierungsklausel- beispielsweise, inwieweit bei Unternehmensbeteiligungen
oder Neugründungen der studentische Einfluß wie die betriebliche
Mitbestimmung der Arbeitnehmervertretung zu sichern ist;
- Keine Angaben, wie die
Unabhängigkeit externer Experten zu gewährleisten ist; Fragen
des Haftungsrechts bleiben ausgeklammert; und schließlich: Guter
Rat ist teuer - wer zahlt den Sachverstand?
- Keine Angaben, wie oft
der Aufsichtsrat zusammenkommt, so dass zu befürchten ist, daß
es beim geselligen Abnicken und freundlichem Shakehands bleibt?
Auch die Empfehlungen der Kommission zur Reform des Studentenwerks,
die von den studentischen und nicht-studentischen Kommissionsmitgliedern
einstimmig verabschiedet und von der Berliner Landesastenkonferenz (LAK)
wie vom Vorstand des Berliner Studentenwerks als Stellungnahme dem Wissenschaftssenator
übersandt worden sind, blieben von den „grauen Eminenzen“ des Wissenschaftssenats,
dem Abteilungsleiter Kleber und seinem Referatsleiter Reich, unberücksichtigt.
Die Empfehlungen der Kommission bestehen aus folgenden Eckpunkten:
- Beibehaltung
der doppelten Gremienstruktur von Vorstand u. Verwaltungsrat;
- Vorstand als paritätisch
besetztes Arbeitsgremium u. Verwaltungsrat als paritätisch besetztes
Kontrollgremium;
- Berufung der Studierenden
erfolgt durch die Studierendenparlamente;
- Hochschulen, die nicht
mit beratender Stimme in den Gremien vertreten sind, können Studierendenvertreter
mit beratender Stimme in die Gremien entsenden;
- Bei der Berufung der Hochschulvertreter
wird den Studierenden ein Vorschlagsrecht eingeräumt;
- Gleichstellung der Amtszeit
von Studierenden und Nicht-Studierenden auf 2 Jahre;
- Amtszeit endet erst nach
persönlicher Übergabe der Geschäfte an den Nachfolger;
- Öffentlichkeit der
Sitzungen / Ausschluß nur in begründeten Einzelfällen
und nur mit 2/3 Mehrheit;
- Einbeziehung der Personalvertretung
bzw. des Beschäftigtenvertreters mit vollem Stimmrecht;
- Qualifizierung durch Fortbildung
in unabhängigen Einrichtungen;
- Einrichtung eines überbetrieblichen
Vorschlagswesens;
- Transparenz in der Informations-
u. Kommunikationspolitik: Veröffentlichung der Protokolle wie
Beschlussvorlagen im Internet auf der Homepage des Studentenwerks;
- Anstalt des öffentlichen
Rechts als Rechtsform;
- Gründung eines "Vereins
der Freunde des Studierendenwerks" als Plattform für einen
Think-Tank, um in einem offenen Dialog nach Problemlösungen und
Konsolidierungsvorschlägen zu suchen.
Nachdem die Kommission über 1 ½ Jahre in mehrstündigen
Sitzungen ein Konzept erarbeitet hat, das auch bei der demokratischen
Reformierung anderer Institutionen und Einrichtungen "Schule machen"
könnte, unterlassen alt gediente Mitarbeiter der Ministerialbürokratie
nichts unversucht, um Demokratisierungsbemühungen im Keim zu ersticken.
Statt sich für Partizipation, Transparenz und ein verbessertes
Kontrollmanagement einzusetzen, werden auf institutioneller Behördenebene
die strukturellen Voraussetzungen geschaffen, damit unter dem Deckmantel
des Sparzwanges die neoliberale Politik der Privatisierung, Deregulierung,
Ausgrenzung und Umverteilung rigoros und konsequent praktiziert werden
kann - ungestört, unter Ausschluß der Öffentlichkeit,
hinter verschlossenen Türen.
Inwieweit die politische Spitze über diese einseitige
inhaltliche Ausrichtung des Referentenentwurfs informiert ist, darf
bezweifelt werden. Wer das politische Geschäft des Gesetzgebungsverfahrens
kennt, der weiß, dass die Selektion und insbesondere das bewußte
Vorenthalten alternativer Strukturvorschläge gegenüber der
politischen Führung üblich ist. Während die Ministerialbeamten
durch Vorlagen und Vorabklärungen mit den anderen "Beteiligten"
(Vertretern der Hochschulleitungen wie der Geschäftsführerin
des Berliner Studentenwerks) ihr eigenes Süppchen kochen, begnügen
sich die politisch Verantwortlichen der Führungsspitze eines Ministeriums
leider allzu oft mit der Aufgabe, das Süppchen zu servieren. Und
da die Verwalter des Sachzwangs ihr Handwerk verstehen, werden Alternativen
auf dem Menü nicht angeboten: Sach- und Sparzwang ergänzen
sich, was bleibt ist ein mageres Süppchen, das vom Kellner serviert
wird. Den Koch bekommt man in der Regel nicht zu Gesicht, dafür
aber die Rechnung und die ist in der Regel gesalzen, wie das (versalzene)
Süppchen. Guten Appetit! Sauer ist man dann auf den Kellner, in
diesem Fall auf Flierl, seinen Staatssekretär Husung und gegebenenfalls
auf die hochschulpolitischen Sprecher der Regierungsfraktionen. Diese
Köpfe werden spätestens nach der nächsten Landtagswahl
ausgetauscht, doch die Köche innerhalb der Ministerialbürokratie
kriegen selten "ihr Fett weg", sondern kochen weiter "ihr"
Süppchen.
Apropos Suppe: Auf einem von "Bündnis
90 / Die Grünen" veranstalteten Workshop berichtete der
Referatsleiter Reich, dass die Novellierung vor allem das Ziel verfolge,
ein "schlankes Gesetz" zu verwirklichen. Dass in Anbetracht
der vergangenen Mittelkürzungen diese Diät bereits zu einer
massiven Abmagerung geführt hat, geht aus der Tabelle hervor. Die
(sozialen) Kosten tragen die Beschäftigen wie Studierenden: Arbeitsplatzabbau
bei gleichzeitiger Arbeitsverdichtung, höherer Krankenstand wie ein
eingeschränktes Dienstleistungsangebot des Studierendenwerks sind
die Folgekosten dieser Diät (die Stichworte "Wohnheimsterben"
und "höhere Sozialgebühren" mögen in diesem Zusammenhang
ausreichen). Doch die Abmagerungskur soll jetzt weiter geführt werden.
Das beweist der Referentenentwurf. Doch wenn die demokratischen Mitwirkungsmöglichkeiten
auf einen minimalen Restbestand reduziert werden sollen, dann geht es
nicht nur an die Substanz, sondern ans Rückgrat unserer demokratischen
Kultur.
Aus dem Lager der Opposition
haben sich bisher dankenswerter Weise "Bündnis 90 / Die Grünen"
des Themas angenommen und im Berliner Abgeordnetenhaus einen Workshop
zum Thema veranstaltet. Sie werden einen eigenen Gesetzesentwurf einbringen
und so bleibt zu hoffen, dass in diesem alternativen Gesetzesentwurf
die Empfehlungen der Kommission konsequent aufgegriffen werden, um den
Einfluß der Studierenden nachhaltig zu stärken.
Thomas Rudek
Berlin, d. 28.06.04
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